Schaden-Leitfaden für Urlauber
Krank vor dem Urlaub oder während der Reise?
So erhalten Reisende am schnellsten Ihr Geld zurück
Bei der Suche nach der richtigen Reiseversicherung schauen viele Urlauber nicht nur auf den Preis und die Leistungen, sondern auch danach, welche Gesellschaft eine schnelle und unkomplizierte Schadenbearbeitung verspricht.
Im Folgenden beschreibe ich, wie bei der ERGO Reiseversicherung vorgegangen werden muss, damit Urlauber am schnellsten ihr Geld erstattet bekommen, wie ein Schaden online eingereicht werden kann und wer bei Fragen zur Schadenabwicklung hilft.
Aufgrund meiner 30-jährigen Arbeit für diese Versicherungsgesellschaft kann ich bestätigen, dass die Mitarbeiter in der Leistungsabteilung sehr schnell und präzise regulieren und oftmals auch sehr kulant.
Am Ende dieses Beitrages können Sie sich einen Leitfaden als PDF und die Schadensanzeige für die Reiserücktritts-Versicherung downloaden.
Vor dem Storno - Die telefonische Stornoberatung
Sie wollen stornieren??
Eine gute Idee ist es, als erstes die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung anzurufen und sich von den Experten dort beraten zu lassen. Diese Leistung ist in jeder Reiserücktritts-Versicherung inklusive!!
Telefonische Stornoberatung: +49 89 41 66 - 18 39
Die Telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung berät bei medizinischen und allgemeinen Storno-Fragen. Eventuell kann das Storno sogar vermieden werden!
Vorteil: Die Storno-Experten besprechen mit den Reisenden, ob wirklich unverzüglich storniert werden muss oder ob nicht doch der Reiseantritt abgewartet werden kann - ohne finanzielles Risiko für die Versicherten. |
Urlauber sollten auf jeden Fall die Telefonische Storno-Beratung kontaktieren, wenn:
- von den Mitreisenden oder jemand aus der Familie vor der Reise erkrankt und man nicht weiß, ob der- oder diejenige bis zum Reiseantritt wieder gesund wird.
- wenn es andere Gründe gibt, weswegen die Reise höchstwahrscheinlich nicht angetreten werden kann, z.B. Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unvorhergesehene Arbeitslosigkeit oder Schaden am Eigentum, wie u.a. ein Wasserrohrbruch.
Was ist zu tun, wenn Urlauber stornieren müssen?
1. Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.
Die Reise soll definitiv storniert werden?
Zuerst sollte geprüft und mit dem Hotelier besprochen werden, ob ein verspäteter Reiseantritt oder eine Umbuchung möglich ist. Wenn das nicht der Fall ist, sollte die Reise unverzüglich storniert werden, bevor sich die Stornokosten erhöhen. Bei gestaffelten Stornogebühren steigen diese, je näher der Anreisetermin kommt.
Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte die Stornierung immer schriftlich erfolgen.
2. Rechnungserstellung durch den Reiseveranstalter, das Hotel oder den Gastgeber:
Bei einer Stornierung erstellt der Leistungsträger die notwendige Stornokostenrechnung bzw. Mietausfallrechnung gemäß seinen AGB. Eine (anteilige) Weitervermietung wird dabei verrechnet und nicht in der Stornokosten-Erstellung berechnet. Auch sogenannte "ersparte Aufwendungen" müssen berücksichtigt werden.
Die Urlauber zahlen die verbindlichen Stornokosten immer direkt an den Gastgeber bzw. Reiseveranstalter, da beide einen (Beherbergungs-) Vertrag geschlossen haben, der zur Zahlung eben dieser Kosten verpflichtet, wenn die Reise nicht angetreten werden kann.
3. Erstattung durch die ERGO Reiseversicherung
Wenn Urlauber im Besitz einer gültigen Versicherungspolice von der ERGO Reiseversicherung sind (fristgerechter Abschluss und Bezahlung) und zudem ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt, bekommen sie ihre Stornokosten von der Versicherung erstattet.
Die versicherten Rücktrittsgründe finden Sie bei den einzelnen Reiseschutz-Produkten >
Was ist zu tun, wenn Urlauber früher abreisen müssen?
1. Abreise-Bestätigung durch den Reiseveranstalter, das Hotel oder den Gastgeber:
Bei einer früheren Abreise wird keine Stornorechnung mehr erstellt, da nur bis zum Reisebeginn storniert werden kann.
Urlauber lassen sich vom Hotelier oder Ferienwohnungsvermieter eine formlose Bestätigung (mit Stempel und Unterschrift) geben, dass sie früher abgereist sind und dass nicht weiter vermietet werden konnte. Am besten mit genauem Datum und Uhrzeit.
Wenn die Unterkunft nicht weiter vermietet werden kann, muss der vollständige Reisepreis von den Urlaubern gezahlt werden.
2. Erstattung durch die ERGO Reiseversicherung
Über eine abgeschlossene Reiseabbruch-Versicherung bekommen Urlauber ihre anteiligen Reiseleistungen erstattet, die sie noch nicht "abgeurlaubt" haben, wenn ein versicherter Reiseabbruch-Grund vorliegt.
Die versicherten Reiseabbruch--Gründe finden Sie bei den einzelnen Reiseschutz-Produkten >
Was muss bei der ERGO Reiseversicherung eingereicht werden?
Versicherte Urlauber reichen bitte immer die vollständigen Unterlagen bei der ERGO Reiseversicherung ein. Es ist hilfreich abzuwarten, bis alle Unterlagen zusammen sind. Bevor nicht alles komplett ist, wird der Schaden auch nicht bearbeitet und auch kein Geld gezahlt. Es gehen lediglich Briefe von der Leistungsabteilung an die Versicherten mit der Aufforderung noch dies oder das, was fehlt, beizubringen. Diese Arbeit kann gespart werden.
Bei einem Rücktritt von der Reise ist folgendes einzureichen:
- Versicherungsnachweis, z.B. Versicherungspolice oder Kopie vom Kontoauszug
- Original-Buchungsbestätigung des Hotels, Vermieters oder Reiseveranstalters
- Original-Stornokostenrechnung des Hotels, Vermieters oder Reiseveranstalters
- Ggf. Original-Fahrscheine, Flugtickets, Eintrittskarten o.ä.
- Nachweis zum Rücktrittsgrund, z.B. ein Arztattest, eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Kündigungsschreiben o.a.
- Eine Bestätigung des Vermieters, dass nicht weitervermietet werden konnte
Zusätzlich bei einem Reiseabbruch:
- Angabe des genauen Datums, an dem die Reise abgebrochen wurde
- Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
- Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise (z.B. zusätzliche Fahrscheine)
- Nachweis zum Grund des Abbruchs, z.B. das Arztattest vom Arzt am Urlaubsort
Kontakt ERGO Reiseversicherung AG
Die Originalbelege sind per Post oder per Mail zusammen mit einem ausgefüllten Schadensformular an die Leistungsabteilung ERGO Reiseversicherung AG einzureichen oder per per Scan im Onlinebereich hochzuladen.
Adresse zur Schadenbearbeitung und zum Einreichen der Original-Dokumente:
ERGO Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München