Absage der Reise aufgrund von Corona
Die Reiseversicherung ist (anteilig) zu erstatten
Bei einer Absage aufgrund der Corona-Pandemie
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) macht aktuell darauf aufmerksam, dass wenn der Reiseveranstalter oder der Gastgeber die Reise wegen der Corona-Pandemie absagen muss, dem Versicherten eine anteilige Rückerstattung der Reiseversicherung zusteht.
Zur Info: Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Prämie übrigens immer, wenn der komplette Reisepreis zurück gezahlt wurde.
Offizieller Text des Bundesverbandes:
"Zu den Versicherungen, für die die Versicherer Prämien bei Nicht-Antritt einer Reise zurückzahlen müssen, zählen etwa Reisekranken-, Reisegepäck- oder Reiseabbruchversicherungen, da sie erst mit Reiseantritt ins Risiko gehen.
"Die Versicherer müssen Prämien für diejenigen Reiseversicherungen, die noch nicht gewirkt haben, zurückerstatten", sagt Jörn Rehren, Referent für die Marktbeobachtung Finanzmarkt beim VZBV. Zwar wirke etwa die Reiserücktrittversicherung nach allgemeiner Einschätzung sofort ab Vertragsschluss. Ein späterer Ausfall der Reise ändere daran nichts. Dies beeinflusse aber nicht ein zumindest anteiliges Erstattungsrecht für die Prämien der übrigen Reiseversicherungen, wie sie das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibe.
Wenn die Versicherungen für eine konkrete Reise abgeschlossen worden seien und diese Reise dann abgesagt werde, gebe es auch nichts mehr, was Versicherungen wie eine Gepäck- oder Reisekrankenversicherung noch schützen könnten, unterstreicht Rehren.
Allerdings stellt sich die Ermittlung des erstattungspflichtigen Anteils von Versicherungspaketen nicht ganz einfach dar, denn die jeweiligen Prämienanteile einzelner Versicherungen werden in den Verträgen nur selten aufgezeigt. Manchmal werde allerdings aus steuerlichen Gründen zumindest der preisliche Anteil einer Reisekrankenversicherung ausgewiesen, so der VZBV."
Umbuchung oder Erstattung bei der ERGO Reiseversicherung
Wenn der Urlaub verschoben oder ganz abgesagt wird
Wenn Urlauber eine Stornokosten-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben und ihren Urlaub aufgrund der aktuellen Beherbergungsverbote umbuchen müssen, können sie ihre abgeschlossene Reiseversicherung einfach auf den neuen Termin "mitnehmen". Es muss nichts an die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Für eine spätere Schadenbearbeitung ist es wichtig, dass auf der Umbuchung genau der alte Reisetermin und die neuen Reisedaten dokumentiert werden. So sieht der Mitarbeiter in der Leistungsabteilung, dass die Versicherungspolice korrekt auf den ursprünglich geplanten Termin ausgestellt war und dann nur auf den neuen Termin "übertragen" wurde.
Lassen sich Urlauber indes ihren Reisepreis komplett wieder erstatten, können sie auch den bereits gezahlten Preis für ihre Reiseversicherung von der ERGO Reiseversicherung zurück erhalten.
Im Klartext bedeutet das: Es besteht überhaupt kein finanzielles Risiko sich jetzt für den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung mit Corona-Zusatz-Schutz zu entscheiden.
Was sollen Urlauber tun, die eine bestehende Reiseversicherung von der ERGO Reiseversicherung erstattet haben möchten?
Urlauber, die eine Reiseversicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben und nun ihre Prämie aufgrund der Urlaubsabsage zurück erstattet haben möchten, wenden sich bitte an unser Service-Center.
Erforderlich ist dafür die 9-stellige Versicherungsnummer.
Telefon Service-Center: 089 - 4166 1767
contact@ergo-reiseversicherung.de
Ausnahme: wenn die Versicherungsprämie vom Reisevermittler kassiert wurde, zahlt der Vermittler (Agenturpartner) auch wieder die Versicherungsprämie an den Gast aus und bekommt das Geld von der ERGO Reiseversicherung mit der nächsten Abrechnung zurück.
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