Reiseversicherungen in Kreditkarten
Wissen Sie genau, wie viel Schutz in Ihrer Kreditkarte wirklich steckt?
Der Reiseschutz in Ihrer Kreditkarte ist reine Nebensache
Viele Urlauber gehen davon aus, dass sie "über ihre Kreditkarte" ausreichend versichert sind und deshalb keine zusätzliche Absicherung benötigen. Ist das aber wirklich so? Wer beschäftigt sich schon ausführlich mit dem "Kleingedruckten"? Schauen wir uns den Schutz in Kreditkarten etwas genauer an.
Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Damit es im Notfall keine Überraschungen gibt, sollten die wichtigsten Versicherungsleistungen in der Kreditkarte geprüft werden:
- Wer ist alles versichert?
- Welche Versicherungssumme ist abgesichert?
- Wer betreut die Familie im Notfall?
- Welche Personen können den Versicherungsfall auslösen?
- Ist ein Krankenrücktransport eingeschlossen?
- Greift der Reiseschutz auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgrund von Covid-19 und bei Corona-Erkrankungen?
1. Wer und was ist versichert?
Kreditkarte:
- Oft ist nur der Karteninhaber selbst versichert und die Versicherung greift nur dann, wenn die Reise vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wird.
- Begrenzte Versicherungssummen.
- Meistens gibt es zeitliche Befristungen, z.B. nur für Reisen, die in den nächsten 12 Monaten nach der Buchung stattfinden oder solange die Kreditkarte gültig ist.
ERGO Reiseversicherung:
- Jeder Urlauber entscheidet, ob er nur sich selbst oder auch den Partner/die Partnerin bzw. die ganze Familie absichern will.
- Individuelle Versicherungssummen.
- Urlauber können sich entscheiden, ob sie jede Reise neu absichern wollen oder ob sie eine Jahres-Versicherung wählen. Einmal abgeschlossen, gilt diese für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen bis max. 45 Tage am Stück.
2. Welche Personen aus dem Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?
Kreditkarte:
- In der Regel nur ein stark eingeschränkter Personenkreis.
- Meistens nur der Karteninhaber selbst und seine Angehörigen mit gleichem Wohnsitz.
ERGO-Reiseversicherung:
- Angehörige: Ehepartner und Lebensgefährten sowie deren und die eigenen Eltern, Großeltern, Stief- und Adoptiveltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Pflegekinder und -eltern, Enkelkinder, Geschwister, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern und -kinder, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen.
- Urlauber, die gemeinsam verreisen und nicht verwandt sind bis max. 4 Erwachsene und 2 Kinder.
3. Wer betreut die Urlauber und Ihre Familien im Notfall?
Kreditkarte:
- Oft wird ein (oder auch mehrere verschiedene) Call-Center mit der Annahme des Notrufes beauftragt.
- Enthält unter Umständen keine erweiterte Unterstützung im Notfall wie z. B. im Krankheitsfall der Erwachsenen die Betreuung und Rückholung von kleinen Kindern.
ERGO Reiseversicherung:
- Alle Notrufe werden von einer professionellen Notrufzentrale angenommen.
- Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen den Reisenden und ihren Familien im Notfall rund um die Uhr zur Seite.
- Inkl. Kinderbetreuung und Rückholung der Kinder im Krankheitsfall der Erwachsenen.
4. Wann gibt es einen Krankenrücktransport?
Kreditkarte:
- Oft gibt es einen Krankenrücktransport nur dann, wenn er medizinisch notwendig ist und von den Ärzten am Urlaubsort angeordnet wird.
ERGO-Reiseversicherung:
- Wenn es medizinisch sinnvoll ist, werden die erkrankten Urlauber nach Hause gebracht. Kriterium ist allein die Transportfähigkeit.
- Die Ärzte und Reisemediziner der Notrufzentrale setzen sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung und tauschen sich regelmäßig aus. Sie prüfen die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort und entscheiden gemeinsam mit dem Reisenden über den Krankenrücktransport.
5. Sind bestehende Krankheiten in der Reiserücktritts-Versicherung abgesichert?
Kreditkarte:
- Häufig nicht!
ERGO-Reiseversicherung:
- Ja!
- Vorerkrankungen, die in den letzten 6 Monaten vor dem Versicherungsabschluss nicht behandelt wurden, sind abgesichert (Kontrolluntersuchungen zählen nicht dazu).
6. Greift der Reiseschutz auch bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgrund von Covid-19?
Kreditkarte:
- Häufig führt eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 zum Ausschluss aller Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung.
- Das bedeutet: Urlauber haben keinen Versicherungsschutz.
ERGO-Reiseversicherung:
- Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Schutz der Hauptversicherung (Rücktritts-Versicherung oder RundumSorglos-Schutz).
- Alle versicherten Leistungen greifen auch, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
- WICHTIG: Die Reisewarnung selbst ist KEIN versicherter Rücktrittsgrund!
7. Sind Covid-19-Erkrankungen mit versichert?
Kreditkarte:
- Oftmals gibt es in den Versicherungsbedingungen einen Pandemie-Ausschluss, so dass Covid-19-Erkrankungen nicht mit versichert sind.
ERGO-Reiseversicherung:
- In der Reisekranken-Versicherung sind Covid-19-Erkrankungen versichert
- In der Reiserücktritts-Versicherung gibt es den Pandemie-Ausschluss, allerdings können sich Reisende über den Ergänzungs-Schutz Covid-19 zusätzlich absichern, so dass sowohl Erkrankungen, Todesfälle und auch individuelle Quarantäne-Maßnahmen abgesichert sind.
Die Leistungen Ihrer Kreditkarte sind unvollständig?
Sichern Sie sich mit dem (Jahres-) RundumSorglos-Schutz und zusätzlich dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 ab. Damit sind Sie abgesichert, wenn Ihnen z.B. eine Behörde persönlich und individuell Quarantäne anordnet bzw. die Einreise verweigert oder Ihr Corona-Test kurz vor Anreise positiv ausfällt. |