Bei der Absicherung einer Klassenfahrt denken die meisten Eltern und Lehrkräfte daran, dass das Geld zurück erstattet wird falls ein Kind vorher krank wird oder eventuell die Schule verlässt. Was ist aber, wenn die ganze Fahrt abgesagt werden muss? Gibt es dann auch von der Versicherung das Geld zurück?
Was leistet die Lehrer-Ausfall-Versicherung?
Gute Gründe für einen Lehrer-Ausfall-Schutz
Die Klassenfahrt muss abgesagt werden
Alina Weise geht es schlecht. Sehr schlecht.
Seit Tagen klagt sie über Kopfschmerzen, Migräne. Sich auf den Unterricht zu konzentrieren fällt ihr schwer.
Das wäre alles nicht so schlimm, wenn jetzt nicht gerade die Klassenfahrt nach Berlin anstehen würde. Frau Weise ist Lehrerin einer 8. Klasse aus Köln. Ihre Klasse hatte sich für die diesjährige gemeinsame Schulfahrt mit der Parallelklasse die Hauptstadt als Ziel ausgesucht. Der gemeinsame Bus und ein Hostel sind gebucht und bezahlt.
Nun das. Sie schleppt sich jeden Tag zur Schule. Aber einen Tag vor Beginn der Klassenreise ist klar, dass sie nicht mitfahren kann. Einen Ersatz für sie gibt es leider nicht. Alle Lehrkräfte an der Schule sind "eingespannt" und können nicht spontan vier Tage verreisen. Und nur mit der einen Mutter, die die Reise begleiten wollte, kann die Fahrt nicht stattfinden. Auch die Lehrerin der Parallelklasse kann die Verantwortung für die zusätzlichen Schüler und Schülerinnen nicht übernehmen.
Was nun?
Die Entscheidung von Frau Weise ist klar: die gesamte Fahrt für ihre Klasse muss kurzfristig abgesagt werden.
Bekommen die Eltern von der Schule den bereits komplett bezahlten Reisepreis zurück?
Mitnichten.
Die Lehrerin storniert zwar das Hostel, aber bei einer so kurzfristigen Stornierung werden trotzdem 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises fällig.
Der Bus kann gar nicht storniert werden, da er ja trotzdem mit der anderen Klasse von Köln nach Berlin fährt. Das Busunternehmen behält also den gesamten Preis ein, auch wenn jetzt nur mit einer halben Belegung gefahren wird.
Die Schule kann also den Eltern gar kein Geld für die nicht zustande gekommene Klassenfahrt zurückzahlen.
Glück im Unglück: die Lehrer-Ausfall-Versicherung
Sehr weitsichtig hat Frau Weise für alle Schüler und Schülerinnen eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen - ein extra Produkt für Schulfahren, welches eben in ihrem Fall auch die Absicherung des Lehrer-Ausfall-Risikos miteinschließt.
Somit bezahlt nun glücklicherweise die Versicherungsgesellschaft den gesamten Reisepreis für alle versicherten Personen und die Eltern erhalten das bereits bezahlte Geld für die Klassenfahrt zurück.
Was bedeutet das Lehrer-Ausfall-Risiko?
Das Lehrer-Ausfall-Risiko bedeutet, dass die ganze Fahrt abgesagt werden muss, wenn eine Lehrkraft ausfällt oder auch mehrere. Es besteht immer ein Risiko, wenn die Schulfahrt von bestimmten Lehrkräften abhängig ist.
Mit einer Lehrer-Ausfall-Versicherung sichern Sie den gesamten Reisepreis aller Mitreisenden der Klassenfahrt ab. Es besteht Versicherungsschutz für alle versicherten Personen bei Stornierung der kompletten Reise wegen Ausfall der Aufsicht führenden Person aus versichertem Grund.
Es gibt Versicherungsgesellschaften, da ist dieser spezielle "Lehrer-Ausfall-Schutz" bereits inkludiert, wie z.B. bei der ERGO Reiseversicherung. Bei anderen Gesellschaften, wie z.B. bei der TravelSecure, kann die Lehrer-Ausfall-Versicherung günstig optional zusätzlich abgeschlossen werden. |
Wann leistet die Lehrer-Ausfall-Versicherung?
Fällt eine Lehrkraft oder Begleitperson einer Klasse/Gruppe aus einem versicherten Grund aus, z.B. weil sie selbst oder ihr Kind krank geworden ist, und kann deshalb die Schulfahrt nicht durchgeführt werden, dann erstattet die Versicherung die Stornokosten für den Gesamtreisepreis aller versicherten Personen dieser Klasse/Gruppe.
Weitere versicherte Rücktrittsgründe wären z.B. Schwangerschaft, ein Unfall, ein Schaden am Haus (Hochwasser, Feuer, Wasserrohrbruch, Sturmschaden), Impfunverträglichkeit, Arbeitsplatzwechsel vom Partner, Todesfälle in der Familie.
Voraussetzung: die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl an Begleitpersonen wird durch den Ausfall unterschritten.
Welche Leistungen gibt es bei Reiseabbruch?
Pascal Gruber ist zurück aus Saalbach Hinterglemm, wo er als Sportlehrer die Skifreizeit seiner Schule aus München begleitete.
Bei einem Skiunfall, bei dem ihm ein Schüler die Vorfahrt nahm, brach er sich ein Bein und war nicht mehr einsatzfähig. Zum Glück waren genug andere Lehrkräfte vor Ort, so dass die Schulfahrt nicht abgebrochen werden musste.
Mit dem Bus konnte er mit seinem gebrochenen Bein nach Hause fahren.
Glücklicherweise ist nichts schlimmeres passiert.
Zahlt die Lehrer-Ausfall-Versicherung bei Reiseabbruch?
Was wäre gewesen, wenn Herr Gruber die Skifreizeit hätte abbrechen müssen, weil er der einzige Lehrer gewesen wäre, der Ski fahren konnte?
Die Lehrer-Ausfall-Versicherung greift auch in diesem Fall. Wenn alle Schüler und Schülerinnen zusammen nach Hause hätten fahren müssen, weil eben eine Lehrkraft krank geworden ist oder einen Unfall erleidet, dann hätte die Versicherungsgesellschaft die zusätzlichen Rückreisekosten erstattet. Wurden also z.B. Fahrkarten bei der Deutschen Bahn gekauft, die an einen bestimmten Zug gebunden sind und alle Mitreisenden hätten nun ein neues Ticket gebraucht, dann hätte das die Versicherung übernommen.
Herr Gruber hatte sich bei seiner Absicherung für die teurere Variante der "Schüler-Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung" bei der ERGO Reiseversicherung entschieden. Über diesen Versicherungsschutz hätten auch noch alle Mitreisenden einschließlich der weiteren Begleitpersonen zusätzlich zu den Bahnfahrkarten den anteiligen Reisepreis erstattet bekommen, also die Unterkunftskosten, die Verpflegung, den Skipass. Von allen Leistungen gibt es den Preisanteil erstattet, der nicht genutzt wurde.
Bei der preisgünstigeren Variante, der Lehrer-Ausfall-Deckung bei der TravelSecure gibt es den anteiligen Reisepreis nicht zurück.
FAZIT
Wenn Sie eine Klassen-, Schul- oder Projektfahrt planen, die von bestimmten Begleitpersonen abhängt, dann ist die Lehrer-Ausfall-Versicherung quasi ein MUSS.
Wenn jederzeit andere Lehrkräfte, Schulbegleiter oder Eltern einspringen können, dann brauchen Sie sich mit dem Lehrer-Ausfall-Schutz nicht zu beschäftigen. Dann geht es nur um die Absicherung des Reisepreises für jedes einzelne Kind bzw. Jugendlichen.