Lohnt sich eine Reiserücktritts-Versicherung bei Kurzfrist-Buchungen?

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Gute Gründe für den Reiseschutz bei Last-Minute-Buchungen


Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung

Viele Gäste buchen ihren Urlaub sehr kurzfristig. Aber lohnt sich dann noch der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung? Da die meisten Stornierungen erst kurz vor der Anreise erfolgen ist die Antwort eindeutig: Ja, sicher doch! Denn kein Mensch ist vor einem unerwarteten Ereignis gefeit. Und bitte auch dran denken: der Reiseabbruch ist auch immer mitversichert. Sei es, weil ein Kind im Urlaub krank wird oder zu Hause etwas passiert ist.

Warum gerade bei Kurzfristbuchungen der reiseschutz so wichtig ist

Oft denken Gäste, die zeitnah nach der Reisebuchung anreisen, dass ihnen in den wenigen Tagen bis Reisebeginn nichts mehr dazwischen kommen kann. Wussten Sie aber, dass die meisten Stornierungen in den 3 Tagen vor Reisebeginn erfolgen? 

 

Was kann schon passieren?

Hier einige Beispiele:

  • Kind Sommergrippe
  • Oma mit Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert
  • Hund hat sich "was eingetreten"
  • Schwiegermutter Fahrradunfall und schwer verletzt
  • Kurzarbeit angeordnet
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Hochwasser und Keller unter Wasser  
  • Sturmschaden am Dach
  • Verkehrsunfall bei der Anreise 
die 5 häufigsten Rücktrittsgründe von einer Reise

Was vielen Gästen nicht bewusst ist: das Risiko ist bei kurzfristigen Buchungen sogar viel höher als bei langfristigen Buchungen. 

Warum?

  1. Bei einer Krankheit einige Wochen vor Reisebeginn kann man auch wieder bis zur Reise gesund werden. Bei Krankheit 1-2 Tage vor Reisebeginn eher nicht. Das Gleiche gilt z.B. für einen Wasserschaden, der bei langfristigen Buchungen möglicherweise bis Reiseantritt wieder behoben wird, im Kurzfristbereich aber nicht.
  2. Bei einem Reiserücktritt einige Wochen vor Reisebeginn fallen eventuell gar keine oder nur sehr wenige Stornokosten an. Wenn der Anreisetag allerdings schon kurz bevor steht, sind die Stornokosten ungleich höher, liegen oftmals bei 80 oder 90 % des Reisepreises. Bei No-Show werden manchmal sogar 100 % Stornierungskosten - also der komplette Mietpreis - berechnet.

"Mir passiert ja nichts."

Haben Sie diesen Satz schon mal von Ihren Gästen gehört?

Was viele nicht wissen: es muss ja nicht dem Reisenden selbst etwas passieren. Der versicherte Personenkreis, der den Versicherungsfall auslösen kann (also einen versicherten Reiserücktritt) ist viel größer als so mancher denkt.

 

Wir haben da u.a.:

  • Die Lebenspartner - auch ohne gemeinsamen Wohnsitz.
  • Alle Angehörigen wie Eltern, Geschwister, Groß- und Schwiegereltern, Enkel, Tanten und Onkels, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen.
  • Betreuungspersonen für pflegebedürftige Angehörige.
  • Alle Mitreisenden und auch deren Angehörige.
  • Und die zur Reise angemeldeten Hunde und Katzen. 

Bieten Sie die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung IMMER mit an. Egal, ob es eine kurzfristige oder eine langfristige Buchung ist.

Lassen Sie den Gast selbst entscheiden, ob er sich absichern möchte.

Mit oder komplett ohne Selbstbeteiligung.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung der Versicherungsprodukte gibt es hier >>


Noch mehr Argumente

Die Reiseabbruch-Versicherung

Der Gast ist über die "Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung" nicht nur VOR der Reise, sondern mit dem Bestandteil "Reiseabbruch-Versicherung" auch WÄHREND seines Urlaubes gut abgesichert.

Diese Leistungen gibt es u.a.:

  • Bei früherer Abreise aus einem versichertem Grund, bekommen Ihre Gäste ihren Reisepreis anteilig erstattet. Beispiele, was passieren kann: das Kind holt sich im Urlaub einen Sonnenstich, die Oma hat mit "Magen-Darm" zu kämpfen, zu Hause ist die Schwiegermutter verunfall oder ein Sturm hat das Dach beschädigt. Deshalb reisen Ihre Gäste früher als geplant ab.
  • Bei Pannen und Unfällen mit dem Auto werden zusätzliche Reisekosten erstattet - bis zu 500 € pro Person. Dafür kann z.B. ein Mietwagen  gebucht werden um so den Urlaub komfortabel fortzusetzen.
  • Bei Krankheit im Urlaub und einem damit verbundenen verlängertem Aufenthalt werden zusätzliche Unterkunftskosten bis 1.000 € pro Person übernommen.

Weitere Leistungen im Deutschland-Reiseschutz-Paket

Entscheidet sich Ihr Gast für das etwas teurere Produkt "Deutschland-Reiseschutz-Paket" - auch mit oder ohne Selbstbeteiligung - kann er noch auf weitere Leistungen zählen, u.a.:

  • Bei Diebstahl von persönlichen Dingen, inklusive Technik wie Handys und Laptops oder auch Sportgeräten, wie Golfbags oder Fahrräder, zahlt die ERGO den Zeitwert, max. 2.000 € je Reise.
  • Wenn aufgegebenes Gepäck zu spät ankommt (12 Stunden), können Ersatzkäufe bis zu 250 € pro Person getätigt werden.
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt wird auf Wunsch ein Krankenrücktransport zum Heimatort organisiert und bezahlt, den die gesetzlichen Krankenkassen niemals übernehmen.

Abschlussfrist bei Kurzfristbuchungen

Die Abschlussfrist im Last-Minute-Bereich, bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn, beträgt drei Werktage.

Das bedeutet, dass auch ein Gast, der schon am nächsten Tag anreist, sich für seinen Urlaub noch ausreichend versichern kann.

Werktage: Montag-Samstag.

Preise und Leistungen auf dem PDF-Flyer

Muster eines ERGO Reiseversicherung Reiseschutz-PDF-Flyers für die Reiserücktritts-Versicherung für Urlaub in Deutschland

Reiseschutz-PDF-Flyer - für Online-Abschlüsse der Versicherung

Hier finden Sie ein Muster eines PDF-Flyers mit den wichtigsten Leistungen und Preisen inklusive Buchungslink und QR-Code für die Deutschland-Produkte zum E-Mail-Versand.

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Muster eines ERGO Reiseversicherung PDF-Flyers
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Ihren persönlichen Link für den Abschluss der Deutschland-Produkte, den Sie in Ihre E-Mail-Kommunikation einbinden können und über den auch Ihre Provisionen zugeordnet werden, fordern Sie bitte bei mir an.

Ebenso Ihren persönlichen PDF-Flyer - gern auch mit Ihrem Logo: 

graffenberger@rv17.de

 

Sie haben Fragen zu den Produkten oder Abschlussmöglichkeiten?

Ich bin gern für Sie da.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Ina Graffenberger