Bei Stornierung Ihrer Reise:
erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung über die Stornokosten-Versicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund stornieren müssen, u.a.
Den Versicherungsfall können Sie selbst oder auch Ihre Angehörigen auslösen, die nicht mitreisen.
Ein Arzt muss immer die Reiseunfähigkeit bestätigen.
Als Angehörige gelten Ehepartner oder Personen in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft (muss nicht am gleichen Wohnort sein). Außerdem Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Schwiegereltern, Cousins und noch weitere.
Verspäteter Reiseantritt:
Die Reiseversicherung erstattet Ihnen die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen aus einem versicherten Grund.
Bei Panne oder Unfall des Kfz vor oder während der Reise:
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, z.B. bei verspäteter Anreise, sowie der Mehrkosten der Hinreise bzw. Rückreise bis maximal 500 € pro versicherter Person, z.B. ein Mietwagen.
Verspätungs-Schutz:
Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet und Sie dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel, z.B. Ihr Flugzeug, verpassen, dann erstattet Ihnen die Versicherung die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500 € pro Person. Außerdem bekommen Sie die nachgewiesenen Kosten für notwendige Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis max. 100 € pro Person erstattet.
Bei einem Reise-Abbruch:
Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, ersetzt Ihnen die ERGO Reiseversicherung über die Reiseabbruch-Versicherung u.a. den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Bei einer Unterbrechung oder unfreiwilligen Verlängerung der Reise:
Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z.B. Unfalls oder Erkrankung auf der Reise) unterbrechen oder verlängern müssen, erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung bis zu 1.000 € pro Person für nach gewiesene zusätzliche Unterkunftskosten.
Ihr Service-Plus: die Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet und Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen, dann können Sie die Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung kontaktieren.
Bei der Versicherungsprämie handelt es sich immer um einen Jahresbeitrag für alle versicherten Personen für die kommenden 12 Monate nach Versicherungsbeginn.
Treue wird mit günstigen Preisen belohnt. Identischer Leistungsumfang wie in der "normalen" Jahres-Reiserücktritts-Versicherung. Ca. 10 % günstiger mit einer Mindest-Laufzeit von 24 Monaten. Danach bleiben die Preise so bestehen.
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Wo gilt die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung?
Die Versicherung gilt für beliebig viele Reisen und Unternehmungen in allen Ländern weltweit.
In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer Ihrer Reise.
In der Reiseabbruch-Versicherung besteht der Versicherungsschutz für Reisen von max. ein Jahr.
Voraussetzungen:
Welche Versicherungssumme wählen Sie für die Jahresreiseversicherung?
Die abgeschlossene Versicherungssumme gilt immer pro Reise! Damit Sie umfassend abgesichert sind, wählen Sie die Versicherungssumme in der Höhe, wie der teuerste geplante Urlaub in den nächsten 12 Monaten kostet. Alle anderen Unternehmungen und Reisen sind dann auch bis zur gewählten Versicherungssumme versichert.
Welche Selbstbeteiligung wird fällig?
Sie entscheiden sich zwischen einem Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gilt folgendes:
Bei der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung beteiligen Sie sich mit 20 % am "erstattungsfähigen Schaden". Das sind in der Regel die anfallenden Stornogebühren. Mindestens 25 € pro Person.
Mein Tipp: Wenn Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wählen, dann erhalten Sie immer 100 % Ihres Schadens erstattet!
Wer kann den günstigen Paar-/Familientarif nutzen?
Als Paar gelten 2 Erwachsene - unabhängig vom Wohnort.
Als "Familie" gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Was ist, wenn Familienmitglieder allein verreisen?
Für jede allein reisende versicherte Person gilt die gesamte Versicherungssumme. Ausnahme: allein reisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.
Bis wann können Sie die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung abschließen?
Schließen Sie die gewünschte Jahrespolice bis spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt Ihrer ersten zu versichernden Reise ab. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage.
Wer kann die günstige Jahresversicherung abschließen?
Personen mit Wohnsitz in Deutschland sowie aus folgenden Ländern können eine Jahrespolice abschließen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien.
Wie verlängert sich der Vertrag?
Wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf den Vertrag kündigen, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Die preisermäßigten "Sparfuchs"-Tarife haben eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten.
Was leistet die inkludierte Gratis ERV travel & care App?
Laden Sie die App im AppStore herunter und melden sich Sie mit Ihrer Versicherungsscheinnummer dort an. Sie haben dadurch viele Vorteile, wie u.a.
Eine gute Idee ist es, jedes Jahr seinen Reise-Versicherungsschutz zu überprüfen. Es ändern sich mit der Zeit Reiseverhalten, Reisepreise oder Familienmitglieder. Gern unterstütze ich Sie bei der Wahl des richtigen Tarifes. |
Agentur Ina Graffenberger
rv17- Die Reiseschutz-Experten
Inh: Ina Graffenberger
Büro: Friedhofstr. 2
16727 Oberkrämer bei Berlin
Tel. +49 33396 720005
Mobil/WhatsApp +49 172 8800660
E-Mail: info@reiseschutz-deutschland.de