Die perfekte Absicherung während der Reise
gegen Schäden in der Unterkunft und Schlüsselverlust
Bei der Überarbeitung unserer Produkte gab es vor einiger Zeit den Wunsch der Vermieter das Risiko der Sachbeschädigung abzusichern sowie die Kosten für einen Schlüssel-Notdienst. Denn immer wieder kommt es vor, dass Urlauber in ihrer Ferienunterkunft etwas beschädigen oder ihre Schlüssel verlieren.
Dem ist die ERGO Reiseversicherung gern nachgekommen. Und so sind diese Absicherungen in beiden Deutschland-Produkten enthalten - ohne Selbstbeteiligung!
Oft höre ich den Einwand, dass ja eh jeder Reisende eine private Haftpflicht-Versicherung hat. Dem ist mitnichten so. Der überwiegende Teil der deutschen Haushalte ist zwar privat haftpflichtversichert, aber eben längst nicht alle! Der irreführende Name suggeriert eine "Pflicht-Versicherung", aber dem ist nicht so. Jeder in Deutschland lebende Mensch kann frei entscheiden, ob er eine private Haftpflicht-Versicherung abschließen möchte. Und selbst diejenigen, die eine haben, sind oft nicht für das Risiko bei Mietsachschäden versichert. Schäden in einer Ferienunterkunft werden von Versicherungsgesellschaften oft wie ein Eigenschaden behandelt und sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Diese Lücke schließt der Mobiliar-und Schlüsselschutz der ERGO Reiseversicherung!
Was leistet die ERGO Reiseversicherung bei schäden am Mobiliar?
Wenn Ihre Gäste Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in der gemieteten Unterkunft verursachen, erstattet die ERGO Reiseversicherung den geschuldeten Schadensersatz!
Was sind "mobile Einrichtungsgegenstände"? Ganz einfach: alles, was man hinaus tragen kann!
Beispiele, was alles passieren kann und wann geleistet werden könnte:
- Steh- oder Nachttischlampe werden umgestoßen und müssen erneuert werden
- Technische Geräte werden kaputt gemacht und müssen repariert werden
- Lebensmittel oder Getränke "versauen" die Sitzmöbel
- Matratzen müssen nach Abreise dringend in die Reinigung oder ganz ersetzt werden
Übrigens: auch Schäden, die Hunde verursachen, sind versichert!
Beispiele, wo nicht geleistet wird: Renovierungskosten, Schäden am Cerankochfeld oder an der Duschkabine sowie bei grober Fahrlässigkeit.
Versicherungssumme: max. 1.000 EUR
Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Voraussetzung: Der voraussichtliche Schaden übersteigt 25 EUR.
Was leistet die ERGO Reiseversicherung im sogenannten "Schlüsselschutz"?
Kommen Schlüssel für die gemietete Unterkunft abhanden, übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten für einen Ersatzschlüssel sowie das Öffnen der Tür durch den Schlüsselnotdienst, sofern kein Zweitschlüssel verfügbar ist.
Voraussetzung hierfür ist: Der Austausch ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.
Nicht geleistet wird übrigens, wenn der Schlüssel von innen stecken geblieben ist und bei grober Fahrlässigkeit.
Versicherungssumme: max. 1.000 EUR
Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Obliegenheiten im Schadensfall
Der Gast ist verpflichtet, Versicherungsnachweis und Buchungsunterlagen der Reise bei der ERGO Reiseversicherung einzureichen.
Bei Mobiliarschäden muss die ERGO Reiseversicherung unverzüglich informiert werden, wenn ein Dritter einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Eine Bescheinigung des Geschädigten über den Schaden ist einzureichen. Die entstandenen Schäden sind durch geeignete Nachweise zu belegen, zum Beispiel durch Kaufquittungen oder Rechnungen für die Reinigung.
Bei Abhandenkommen von Schlüsseln ist der Gast verpflichtet:
- Strafbare Handlungen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle vor Ort anzuzeigen. Ist dies nicht möglich, muss die Anzeige bei der am nächsten erreichbaren Polizeidienststelle erfolgen. Der Gast sollte sich dies bestätigen lassen. Es muss bei der ERGO Reiseversicherung eine Bescheinigung darüber eingereicht werden.
- In allen anderen Fällen benötigen wir eine Bestätigung des Vermieters bzw. des Hoteliers über den Verlust. Aussagekräftige Nachweise über die entstandenen Kosten sind einzureichen. Zum Beispiel die Rechnung des Schlüsselnotdienstes mit Angabe der Anschrift der Räumlichkeit, für die der Service erbracht wurde.