Da Corona noch nicht vorbei ist, wollen sich immer noch viele Urlauber gegen eine Coronavirus-Infektion absichern. Bei Neuabschlüssen einer Reiserücktritts-Versicherung nach dem 1.8.2023 ist eine Corona-Erkrankung "normal" als versicherter Reiserücktritts-Grund enthalten.
Nur ein "positiver Test" reicht als Rücktrittsgrund allerdings nicht aus.
Unter anderem aus diesem Grund bietet die ERGO Reiseversicherung den Ergänzungs-Schutz Covid-19 an.
Wichtig ist er auch als Zusatz-Versicherung zu allen Versicherungen, die bereits vor dem 1.8.2023 abgeschlossen wurden und in denen eine Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung enthalten ist - egal ob Einmal- oder Jahres-Versicherung. In den dortigen Versicherungsbedingungen ist ein sogenannter "Pandemie-Ausschluss" vereinbart, d.h. bei Pandemie wird generell nicht geleistet. Wichtig zu wissen: Die WHO hält für Covid-19 den Pandemie-Status immer noch aufrecht.
Auch bei einigen Spezialtarifen gibt es den Pandemie-Ausschluss und es ist hilfreich hier mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 aufzustocken. Das betrifft u.a. die Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung und die Seminar-Versicherung.
Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt für:
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Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt nicht alleine, d.h. die Reise muss über eine bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung abgesichert sein.
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Prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bereits eine bestehende Reiseversicherung (oder Seminarversicherung) bei der ERGO abgeschlossen
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Der Tarif muss so gewählt werden, dass er zur bereits abgeschlossenen Reiserücktritts-Versicherung passt!
Wenn Sie also in Ihrer Haupt-Reiseversicherung einen Tarif mit Selbstbeteiligung haben, dann entscheiden Sie sich beim Corona-Ergänzungstarif auch wieder für einen Selbstbehalt.
Hat Ihre Erstversicherung keine Selbstbeteiligung, dann schließen Sie auch den Ergänzungstarif ohne Selbstbehalt ab.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer bestehenden Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung.
Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?
Die versicherten Urlauber selbst oder eine Risikoperson, die nicht mit in den Urlaub reisen wollte.
Risikopersonen sind z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen.
Welche Selbstbeteiligung wird fällig?
Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Wenn Ihre bei der ERGO Reiseversicherung bestehende Hauptversicherung in der Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie in der Ergänzungs-Versicherung Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.
Bis wann können Sie die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 abschließen?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Was muss als Nachweis für die Schadenbearbeitung eingereicht werden?
Was ist nicht versichert?
Es gibt keinen Versicherungsschutz bei:
Und was ist, wenn jemand die Corona-Impfung nicht verträgt?
Impfunverträglichkeit ist schon immer ein versicherter Rücktrittsgrund in der "normalen" Reiserücktritts-/Storno-Versicherung. |
Kennen Sie andere Urlauber, für die dieser Reiseschutz auch interessant wäre?
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Vielen Dank dafür!!
Agentur Ina Graffenberger
rv17- Die Reiseschutz-Experten
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